CarSharing und Handy am Steuer: Gefahr für den Versicherungsschutz

CarSharing ist praktisch, flexibel und günstig. Aber was viele nicht wissen: Wenn du mit dem CarSharing-Auto einen Unfall baust, weil du aufs Handy geschaut hast, kann das richtig teuer werden.

Grobe Fahrlässigkeit heißt das Stichwort. Und die kann bedeuten: Selbstbehalt bis 1500 Euro. Im schlimmsten Fall volle Haftung. Wir erklären, wie die Versicherung bei CarSharing funktioniert und wie du dich schützt.

Wie funktioniert die Versicherung beim CarSharing?

Beim CarSharing ist die Versicherung in der Regel im Preis inbegriffen. Das heißt, du zahlst keine separate Versicherung, sondern alles ist über den CarSharing-Anbieter geregelt.

Standard-Deckung: Die meisten Anbieter haben eine Vollkasko- und Haftpflichtversicherung. Das bedeutet, Schäden am Fahrzeug und Schäden an anderen sind abgedeckt. Soweit die Theorie.

Selbstbehalt: In der Praxis gibt es fast immer einen Selbstbehalt. Das ist der Betrag, den du bei einem Schaden selbst zahlen musst. Bei den großen Anbietern liegt der Standard-Selbstbehalt meist zwischen 500 und 1500 Euro.

Einige Anbieter bieten reduzierte Selbstbehalte an, wenn du ein Zusatzpaket buchst. Das kostet meist ein paar Euro pro Fahrt, senkt den Selbstbehalt aber auf 0 oder 150 Euro.

Wichtig: Der Selbstbehalt gilt pro Schadensfall. Wenn du also einen Unfall baust, zahlst du bis zu 1500 Euro selbst, auch wenn der Gesamtschaden deutlich höher ist.

Handy am Steuer als grobe Fahrlässigkeit

Jetzt wird es kritisch. Wenn nachgewiesen werden kann, dass du während des Unfalls aufs Handy geschaut hast, gilt das als grobe Fahrlässigkeit.

Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit? Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn du die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt. Handy am Steuer fällt eindeutig darunter.

Das Problem: Bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung ihre Leistungen kürzen oder sogar ganz streichen. Das steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der meisten CarSharing-Anbieter.

Konkret heißt das:

  • Der Selbstbehalt erhöht sich auf den Maximalbetrag, oft 1500 Euro.
  • Im Extremfall zahlt die Versicherung gar nicht. Du haftest dann vollständig für den Schaden.
  • Bei Personenschäden kann das Hunderttausende Euro bedeuten.

Die Beweislast liegt zwar beim CarSharing-Anbieter. Aber moderne Autos haben Telematik-Systeme. Manche Anbieter können nachvollziehen, ob das Handy während der Fahrt mit dem Auto-System verbunden war oder ob es Bewegungen gab, die auf Handynutzung hindeuten.

Außerdem: Wenn die Polizei bei der Unfallaufnahme Hinweise auf Handynutzung findet, steht das im Unfallbericht. Das reicht oft als Beweis.

1500 €
Maximaler Selbstbehalt bei grober Fahrlässigkeit

So gehen CarSharing-Anbieter mit dem Thema um

Wir haben uns die AGBs der großen CarSharing-Anbieter angeschaut. Hier ein Überblick:

ShareNow (ehemals Car2Go und DriveNow): Standard-Selbstbehalt 500 Euro. Bei grober Fahrlässigkeit, inklusive Handynutzung, erhöht sich der Selbstbehalt auf bis zu 1500 Euro. In extremen Fällen behält sich ShareNow vor, die volle Schadenshöhe vom Nutzer zu verlangen.

Miles: Standard-Selbstbehalt 800 Euro. Bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen, wozu Handynutzung zählt, kann der Selbstbehalt auf 1500 Euro steigen. Miles weist explizit darauf hin, dass bei vorsätzlicher Pflichtverletzung der volle Schaden zu zahlen ist.

Sixt Share: Selbstbehalt je nach Fahrzeugklasse zwischen 500 und 1500 Euro. Sixt formuliert besonders scharf: Bei grober Fahrlässigkeit erlischt der Versicherungsschutz. Der Nutzer haftet dann unbegrenzt.

Stadtmobil und Cambio: Als klassische Carsharing-Anbieter mit Stationsbetrieb haben sie ähnliche Regelungen. Selbstbehalt meist 1000 Euro, bei grober Fahrlässigkeit volle Haftung.

Die Botschaft ist klar: Alle großen Anbieter sehen Handy am Steuer als gravierenden Verstoß. Die Konsequenzen sind hart.

Kann die Versicherung wirklich nichts zahlen?

Ja. Zumindest bei der Kaskoversicherung. Wenn du grob fahrlässig handelst, kann die Versicherung ihre Leistung kürzen oder verweigern. Das ist rechtlich zulässig.

Haftpflichtversicherung: Hier ist die Lage etwas anders. Die Haftpflichtversicherung muss Schäden an Dritten zahlen, auch bei grober Fahrlässigkeit. Aber, und das ist entscheidend, sie kann sich das Geld von dir zurückholen. Das nennt sich Regress.

Beispiel: Du verursachst einen Unfall, weil du aufs Handy geschaut hast. Der andere Fahrer erleidet Verletzungen, Behandlungskosten 50.000 Euro. Die Haftpflicht zahlt. Aber weil du grob fahrlässig gehandelt hast, holt sie sich die 50.000 Euro von dir zurück.

Das kann existenzbedrohend sein. Selbst mit Ratenzahlung ist so eine Summe für die meisten kaum zu stemmen.

Merke: Auch wenn die Versicherung zunächst zahlt, bist du nicht aus dem Schneider. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung in Regress gehen und dich persönlich zur Kasse bitten.

Kann ich mich zusätzlich absichern?

Es gibt private Zusatzversicherungen, die auch grobe Fahrlässigkeit abdecken. Die bekannteste ist die Verkehrsrechtsschutzversicherung, die teilweise auch Schadenersatzforderungen bei grober Fahrlässigkeit übernimmt.

Aber: Auch diese Versicherungen haben Grenzen. Vorsatz ist nie versichert. Und ob Handy am Steuer als grobe Fahrlässigkeit oder schon als Vorsatz gilt, ist Auslegungssache.

Zudem sind solche Zusatzversicherungen teuer. Wer regelmäßig CarSharing nutzt, zahlt schnell 10 bis 20 Euro pro Monat zusätzlich. Das rechnet sich für Gelegenheitsnutzer kaum.

Die ehrliche Antwort: Die beste Versicherung ist, es gar nicht erst zu riskieren.

So schützt du dich mit Drifo

Die Lösung ist einfach: Handy gar nicht erst in die Hand nehmen. Aber du willst erreichbar bleiben. Gerade bei spontanen CarSharing-Fahrten schreiben oft Freunde oder Familie, wo du bist oder wann du ankommst.

Drifo macht genau das möglich. Vollautomatisch, ohne dass du das Handy anfassen musst.

Wenn eine Nachricht kommt, liest Drifo sie dir vor. Du hörst, wer schreibt und was drinsteht. Dann tippst du einmal auf die Rückseite deines iPhones. Drifo antwortet automatisch. Fertig.

Keine visuelle Ablenkung, keine manuelle Ablenkung, minimale kognitive Belastung. Und vor allem: keine grobe Fahrlässigkeit, kein Regress, kein Risiko.

Das funktioniert in jedem Auto, auch im CarSharing-Fahrzeug. Du brauchst keine Einrichtung, keine Verbindung zum Auto. Drifo erkennt automatisch, dass du fährst, und schaltet sich ein.

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